Eine gesetzliche Unfallversicherung wird, wie der Name schon sagt, vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Was beinhaltet nun aber die verpflichtende Versicherung und was wird durch sie nicht abgedeckt? All das und noch mehr erfahren Sie hier in unserem Vergleich und den verschiedenen Testberichten!
Die Unfallversicherung im Vergleich – Stand: Dezember 2024
weltweiter Versicherungsschutz: | |
Beitragsbefreiung: | |
Invaliditätsleistung: | ab 1 % Invalidität |
Unfall- und Krankenhausgeld: | bis zu 50 €/Tag |
minimale Progression: | 225 % |
maximale Progression: | 500 % |
Man wird hier nicht vor Schäden geschützt, die bei Krankheitsfällen entstehen! Am besten erkundigt man sich diesbezüglich im Vorhinein etwas.
Es gibt son paar Punkte, mit denen ich nicht ganz konform bin, um ehrlich zu sein. Trotz dessen ist es alles in allem recht solide. Ich denke, ich würde dem Ganzen eine 2 geben in Schulnoten.
Flex Premium | Flex Exklusiv | Flex Top | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 15.000 € | bis zu 50.000 € | bis zu 100.000 € |
Sofortleistungen bei schweren Verletzungen | bis zu 10.000 € | bis zu 20.000 € | |
Kosmetische OP's + Zahnersatz | bis zu 7.500 € | bis zu 25.000 € | bis zu 50.000 € |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | max. 1 Jahr | max. 3 Jahre | |
- Sport ist als Hobby mitversichert
- Zahlweise ist wählbar zwischen monatlich, halbjährlich oder jährlich
- kann einfach online abgeschlossen werden
- eigene Leistungspakete auch für Kinder möglich
- Haushaltshilfe, Fahrdienste oder anderer Service inkludiert
Gründung: | im Jahr 1969 |
Sitz: | in Hamburg, Deutschland |
Mitarbeiteranzahl: | ungefähr 2100 Mitarbeiter |
weitere Versicherungen: | Zahnzusatzversicherung, private Krankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Hunde OP Versicherung usw. |
mehr Details über HanseMerkur: | mehr Informationen » |
weltweiter Versicherungsschutz: | |
Beitragsbefreiung: | |
Invaliditätsleistung: | ab 1 % Invalidität |
Unfall- und Krankenhausgeld: | bis zu 100 €/Tag |
minimale Progression: | 100 % |
maximale Progression: | 500 % |
nette Konditionen, Website ist hilfreich aufgebaut, über den Kundenservice kann ich ncihts sagen
Also ich kenne die Maxcare Versicherung ziemlich gut, habe dort ebenfalls eine Versicherung für meine Zähne laufen und bin eigentlich rundum zufrieden. Könnte mich über nichts beschweren, verlief bis jetzt immer alles ohne Probleme. Das Serviceteam ist ebenfalls sehr sehr freundlich und zuvorkommend!!! Habe also auch die Unfallversicherung hier abgeschlossen, denke sie haben diese erst neu in ihre Produktpaletten eingebunden aber ja wie gesagt, nachdem ich bis jetzt nur gute Erfahrungen mit Maxcare machte, vertrau ich auch bei der Unfallversicherung auf sie!
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Sofortleistungen bei schweren Verletzungen | bis zu 5.000 € | bis zu 10.000 € | bis zu 15.000 € | bis zu 20.000 € |
Kosmetische OP's | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | ||||
- Versicherungsschutz auch in der Freizeit vollständig gegeben
- weitere Personen können mitversichert werden
- Schutz der Versicherung besteht von Anfang an
- Unfallfolgekosten werden bis zur Gänze übernommen
- Angebot von weltweiten Rettungsmaßnahmen
Gründung: | im Jahr 2007 |
Sitz: | in Frankfurt am Main, Deutschland |
Mitarbeiteranzahl: | nicht bekannt |
weitere Versicherungen: | Zahnzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung, |
mehr Details über Maxcare: | mehr Informationen » |
weltweiter Versicherungsschutz: | |
Beitragsbefreiung: | |
Invaliditätsleistung: | ab 1 % Invalidität |
Haushaltshilfe: | bis zu 50 €/Tag |
minimale Progression: | 350 % |
maximale Progression: | 500 % |
Niemals bei der Gothaer abschließen – erschleichen sich erst das Vertrauen und schicken einen dann zu einem Gutachterinstitut um unter die % für eine Rentenzahlung (50%) zu kommen obwohl man voher deutlich mehr % hatte !!
Super Tarife, bei denen man jeweils eine gute Auswahl hat. Im Grunde sollte da jeder etwas für sich finden können!
Basis | Plus | Premium | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 15.000 € | bis zu 25.000 € | bis zu 50.000 € |
Schlaganfall oder Herzinfarkt | |||
Kosmetische OP's | bis zu 15.000 € | bis zu 25.000 € | bis zu 50.000 € |
Zusatzleistung bei Sportunfälle | bis zu 1.000 € | bis zu 2.500 € | bis zu 10.000 € |
- Invaliditätssumme ist sehr flexibel
- Möglichkeit einer Vorschusszahlung besteht
- bei Online-Abschluss kann es einen Nachlass geben
- bei Notwendigkeit werden Fahrdienste angeboten
- Infektionen, die durch Bakterien in Verletzungen entstehen, sind ebenfalls mitversichert
Gründung: | im Jahr 1820 |
Sitz: | in Köln, Deutschland |
Mitarbeiteranzahl: | ungefähr 4700 Mitarbeiter |
weitere Versicherungen: | Rechtsschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung, Autoversicherung usw. |
mehr Details über Gothaer: | mehr Informationen » |
weltweiter Versicherungsschutz: | |
Beitragsbefreiung: | |
Invaliditätsleistung: | ab 50 % Invalidität |
Unfall- und Krankenhausgeld: | bis zu 20 €/Tag |
minimale Progression: | 100 % |
maximale Progression: | 500 % |
Preise sind grad noch im Rahmen… gespannt auf den Rest
Hab sie erst vor kurzen abgeschlossen, deshalb kann ich noch nicht viel dazu sagen (hatte auch noch keinen Unfall, den ich der Versicherung melden musste/durfte). Das einzige was ich sagen kann ist, dass die Mitarbeiter alle total höflich und zuvorkommen sind und einen auf jeden Fall top beraten können. Der Abschluss war meiner Meinung nach auch sehr einfach
L | XL | XXL+ | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 5.000 € | bis zu 15.000 € | bis zu 100.000 € |
Schmerzensgeld bei Knochenbrüchen | 150 € | 150 € | 150 € |
Kosmetische OP's | bis zu 5.000 € | bis zu 15.000 € | bis zu 30.000 € |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | max. 3 Jahre | ||
- nur eine einzige Gesundheitsfrage
- Familienrabatt ist möglich
- Preis wird aufgrund der Berufsgruppe festgelegt
- Versicherungssumme frei wählbar
- jährliche Leistungs- und Beitragsanpassung möglich
Gründung: | im Jahr 2017 |
Sitz: | in Stuttgart, Deutschland |
Mitarbeiteranzahl: | nicht bekannt |
weitere Versicherungen: | Rechtsschutzversicherung, private Haftpflichtversicherung, Hundehalterhaftpflichtversicherung, Hausratversicherung |
mehr Details über Adam Riese: | mehr Informationen » |
weltweiter Versicherungsschutz: | |
Beitragsbefreiung: | |
Invaliditätsleistung: | ab 1 % Invalidität |
Unfall- und Krankenhausgeld: | bis zu 100 €/Tag |
minimale Progression: | 100 % |
maximale Progression: | 500 % |
Habe mich letztendlich dann doch GEGEN eine Unfallversicherung entschieden und werde das auch nicht weiter verfolgen, mich damit zu beschäftigen.
Bin schon recht überzeugt von den Leistungen von DaDirekt, aber ich werde mich noch etwas genauer mit der Thematik befassen, ehe ich mich dann entscheide.
Basis | Komfort | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 16.000 € | bis zu 20.000 € |
Sofortleistungen bei Knochenbrüchen | bis zu 5.000 € | |
Kosten für Rooming-In | max. für 30 Tage | max. für 100 Tage |
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | max. 6 Monate | max. 6 Monat |
- persönliche Beratung ist immer möglich
- Mitversicherung der Kinder möglich
- Hilfeleistungen auch nach einem Unfall im Ausland
- Bonus von 90 € möglich
- Service ist bei Notfällen rund um die Uhr erreichbar
Gründung: | im Jahr 1923 |
Sitz: | in Frankfurt am Main, Deutschland |
Mitarbeiteranzahl: | nicht bekannt |
weitere Versicherungen: | Kfz-Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung usw. |
mehr Details über DA Direkt: | mehr Informationen » |
weltweiter Versicherungsschutz: | |
Beitragsbefreiung: | |
Invaliditätsleistung: | ab 1 % Invalidität |
Unfall- und Krankenhausgeld: | bis zu 100 €/Tag |
minimale Progression: | 100 % |
maximale Progression: | 500 % |
Bin seit einem halben Jahr Kunde der Deutschen Familienversicherung und wurde bislang immer gut vertreten bei allen Vorfällen. Das Geld war auch immer fix überwiesen.
Man wird hier das bekommen, was man sich so wünscht von einem Unternehmen dieser Art! Bin also recht zufrieden damit!
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % |
Sofortleistungen bei schweren Verletzungen | bis zu 5.00 € | bis zu 10.000 € | bis zu 15.000 € | bis zu 20.000 € |
Kosmetische OP's | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % | bis zu 100 % |
Haushaltshilfe | bis zu 25 € | bis zu 50 € | bis zu 75 € | bis zu 100 € |
- Invaliditätsleistungen sind im Vergleich zur Konkurrenz sehr hoch
- Versicherung ist individuell anpassbar
- kann direkt online abgeschlossen werden
- Mitversicherung anderer Person ist temporär möglich
- Kinderbetreuung ebenfalls inkludiert
Gründung: | im Jahr 2006 |
Sitz: | in Frankfurt am Main, Deutschland |
Mitarbeiteranzahl: | nicht bekannt |
weitere Versicherungen: | Zahnzusatzversicherung, private Krankenversicherung, Hundekrankenversicherung, Katzenkrankenversicherung, private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung usw. |
mehr Details über DFV: | mehr Informationen » |
Was ist eine gesetzliche Unfallversicherung?
Wie der Name bereits andeutet: “Gesetzliche” Unfallversicherung ist in Deutschland Pflicht und lassen keine freiwillige Entscheidung zu. Das kommt den Versicherten aber oft selbst zu Gute und wie im Falle der Unfallversicherung müssen die Versicherten selbst noch nicht einmal Beiträge für die Leistungen abführen. Das tut der Arbeitgeber. Versichert sind sämtliche Arbeitsunfälle und Unfälle, die in direkter Verbindung mit der ausgeführten Tätigkeit stehen, z.B. auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit bzw. von dort zurück nach Hause.
Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass sie gesetzlich unfallversichert sind, denn sie bezahlen hierfür nicht und erfahren dies oft erst dann, wenn sie tatsächlich einen Arbeitsunfall erleiden. Die Unfallversicherung greift außerdem bei Berufskrankheiten, also Krankheiten, die nur durch die Ausübung des Berufs aufgetreten sind (z.B. Asbestose).
Wer muss die Versicherung abschließen?
Die gesetzliche Unfallversicherung muss von den Versicherten nicht extra abgeschlossen werden im Gegensatz zur Privatversicherung. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland (vorausgesetzt natürlich, er oder sie ist auch tatsächlich als Arbeitnehmer gemeldet), ist über die Deutsche ges. Unfallversicherung automatisch versichert. Und zwar tatsächlich ab dem ersten Tag, an dem eine bestimmte Tätigkeit aufgenommen wird. Die Beiträge für die Versicherung sind außerdem vom Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft abzuführen und damit ist die Versicherung zumindest für den Versicherten selbst völlig kostenfrei.
Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich dazu, sämtliche Angaben zu seinen Mitarbeitern an die Berufsgenossenschaft zu melden. Hat ein Arbeitnehmer hier berechtigte Zweifel, so kann er diese an die zuständige Berufsgenossenschaft melden.
Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig?
Nein. Versichert ist automatisch jeder Arbeitnehmer in Deutschland, völlig unabhängig von Vorerkrankungen. Allerdings spielen die im Schadensfall natürlich dennoch eine Rolle. Vorerkrankungen müssen nicht gemeldet werden, können im Falle einer schwerwiegenden Verletzung aber durchaus abgefragt werden.
Beispiel: Ein Handwerker zieht sich bei einem Arbeitsunfall erhebliche Verletzungen der Schulter zu. Dies führt dazu, dass er seinen Beruf künftig nur noch eingeschränkt ausüben kann. Ihm stünde also eine (Teil)rente der Berufsgenossenschaft zu. Diese allerdings bezweifelt, dass der Schaden an der Schulter wirklich durch den Unfall selbst auftrat und führt die Probleme auf einen (privaten) Skiunfall zurück, der bereits mehrere Jahre zurück liegt. Diese und ähnliche Fälle gibt es in der Praxis immer wieder. Gesundheitsfragen werden aber vor einem Unfall nicht beantwortet werden müssen, sondern immer erst im Schadensfall bzw. dann, wenn eine Leistung erbracht werden soll.
Wie gehen Sie am besten bei einem Schadensfall vor?
Tritt ein Arbeitsunfall ein, so ist die Voraussetzung für eine Leistung der Berufsgenossenschaft immer, dass auch ein echter Schaden vorliegt, also eine physische oder psychische Verletzung. Dies bedingt einen Arbeitsunfall. Dieser muss nun anschließend behandelt und als Arbeitsunfall gemeldet werden. Wer ins Krankenhaus muss, geht dort direkt zum jeweiligen Durchgangs-Arzt, ein spezieller Arzt für Arbeitsunfälle. Wichtig ist daher, im Krankenhaus direkt anzumerken, wo und bei welcher Tätigkeit es zum Unfall kam.
Wer stattdessen seinen normalen Hausarzt aufsucht, wird sicherlich später noch einmal zum Durchgangsarzt geschickt werden, denn dessen Diagnose ist für die Behandlung zwingend erforderlich. Nicht jeder Arbeitnehmer ist sich der Tatsache bewusst, dass es für die Behandlung von Arbeitsunfällen spezielle Ärzte gibt.
Sobald eine Verletzung eindeutig als “Arbeitsunfall” gemeldet wurde, läuft der Rest automatisch. Die Berufsgenossenschaft wird nun Kontakt zum behandelnden Durchgangs-Arzt und dem/der Verletzten aufnehmen und einen Bericht über den Unfallhergang anfordern. Hierzu muss der Versicherte wahrheitsgetreue Angaben machen. Bei einem Unfall ist daher – wie auch sonst bei jeder Versicherung – entscheidend, wie es zu dem Unfall kam. War das eigene Handeln fahrlässig? War der/die Versicherte alkoholisiert? Wurde tatsächlich eine dienstliche Tätigkeit ausgeführt (oder fuhr jemand eben gar nicht zur Arbeit, sondern stattdessen zum Sport)? All diese Fragen müssen beantwortet werden, wenn eine Leistung von der Berufsgenossenschaft erwartet wird.
Inhaltsverzeichnis
Was zählt als Arbeitsunfall?
Jeder Mensch nimmt sich täglich Arbeiten an, die zum Erreichen eines Ziels notwendig sind. Der Metzger benötigt ein Beil für seine Arbeit während andere hinter dem Schreibtisch sitzen. Beide könnten aber stolpern, beispielsweise über ein herum liegendes Kabel. Das wäre ein Arbeitsunfall. Aber wer hat ihn verschuldet? In dem Fall hätte die Berufsgenossenschaft hierzu eine eindeutige Meinung: Der Arbeitgeber hat den Unfall selbst verschuldet, denn er hat den Unfall nicht aktiv verhindert und agierte fahrlässig.
Wird deshalb aber dem Arbeitnehmer die Leistung verweigert? Eindeutig nein! Am Vergehen des Unternehmers wird niemals der oder die Versicherte zu leiden haben. Hingegen könnte der Betrieb durchaus mit einer Strafzahlung in Form von erhöhten Beiträgen bestraft werden.
Als Arbeitsunfall zählt aber auch ein Wegeunfall. Außerdem umfasst die gesetzliche UV auch Schüler, die in der Ausbildungsstätte oder Schule verunfallen oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleiden. Ebenso zählen dazu Kinder in Kindergärten und Krippen. Die Leistung zahlt in diesen Fällen die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes.
Auch wenn es keinem Unfall gleicht, so sind auch Berufskrankheiten über die gesetzliche Versicherung abgedeckt. Die Voraussetzung hierfür ist ein Beleg darüber, dass die Krankheit ohne die Ausübung des jeweiligen Berufes nicht entstanden wäre.